- Bearbeitung und Einreichung eines Antrags auf eine nicht rückzahlbare Beteiligung
- Budgetierung des Projekts
- Vorbereitung eines Zeitplans für die Projektdurchführung
- Bearbeitung des Geschäftsplans, verschiedene Studien und Analysen
Nach der Projektgenehmigung bieten wir Beratung bei den Vertragsabschlüssen mit der zuständigen Implementierungsagentur. Nach der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kunden und der Implementierungsagentur über Bereitstellung des nicht rückzahlbaren Zuschusses überprüfen wir die Einhaltung der im Vertrag vorgegebenen Bestimmungen über die Bereitstellung des nicht rückzahlbaren Finanzzuschusses. Wir erarbeiten den Antrag für diesen Zuschuss und überwachen die Arbeiten bis zum Ende der Vertragsgültigkeit.
Für uns ist der persönliche Zugang zu jedem einzelnen Kunden mit dem Ziel einer erfolgreichen Implementierung des Projektes unabdingbar.
Effiziente, schnelle und flexible Lösung Ihrer spezifischen Anforderungen
Unsere Beratung – hohe Qualität zu günstigen Preisen
Professionelles Personal mit Erfahrungen auf der lokalen und internationalen Ebene